Camping-Vorschriften
Camper haben wie alle Menschen auch Vorschriften zu beachten. Einige dieser Vorschriften beziehen sich speziell aufs Campen und betreffen etwa Wildes Campen oder die Fahrt mit Wohnmobilen oder Wohnwagen. Lesen Sie hier mehr dazu:
Wildes Campen
Ganz einfach ist die Rechtslage hier nur bei Wohnmobilen und Wohnwagen. Man darf sich außerhalb von Campingplätzen und privaten Grundstücken nur länger aufhalten, um die „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ zu gewährleisten. Wer zwei, drei Nächte bleibt, riskiert ein Ordnungsgeld. Sicher ist man einerseits auf den Campingplätzen, andererseits aber auch auf Privatgelände. Sollte also beispielsweise ein Bauer Ihnen erlauben, auf seinem Land zu campieren, haben Sie in der Regel keinerlei Probleme. Beim Zelten ist die Rechtslage nicht so ganz einfach, gibt aber mitunter etwas mehr Freiheiten. Generell gilt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Und Zelten auf öffentlichem Grund in freier Landschaft ist erst einmal nicht explizit verboten… also irgendwie erlaubt. Andererseits weiß man meist nicht sicher, ob der Boden, auf dem man nun sein Zelt aufschlägt, öffentlicher oder privater Besitz ist, Und bei privatem Besitz ist die Rechtslage noch ein Stück komplizierter. Handelt es sich um frei betretbares Land (also beispielsweise nicht um umzäunte Gärten), so regeln die einzelnen Landesnaturschutzgesetze Verbot oder Erlaubnis, das Terrain zu betreten. Um es komplizierter zu machen: betreten heißt noch nicht gleich zelten. Und die einzelnen Gemeinden haben auch noch Spielraum, um Sonderregeln festzulegen. Am besten also: den Eigentümer und die zuständige Gemeinde fragen! Oder… sich direkt nach einem Campingplatz umsehen.
Fahrten mit Wohnmobil
Mit einem Führerschein der Klasse B darf man Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen fahren. Das bedeutet: Nicht jedes Wohnmobil darf man mit diesem Führerschein steuern. Wer in früherer Zeit einen alten grauen oder rosafarbenen Führerschein gemacht hat, hat noch die Erlaubnis, Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zu fahren. Diese Erlaubnis sollte jedoch eingetragen werden, wenn man als Besitzer solcher Führerscheine einen neuen EU-Führerschein beantragt. Wer jetzt seinen Führerschein macht, darf
- mit der Klasse B Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen fahren und Anhänger ziehen, die maximal 750 Kilogramm wiegen. Oder aber Anhänger, die einerseits nicht schwerer sind als die Zugmaschine (meist: das Auto), andererseits gemeinsam mit dem Auto nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen.
- mit der Klasse C Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen fahren, wobei der Anhänger jedoch ebenfalls nicht mehr als 750 Kilogramm wiegen darf.
- mit der Klasse CE schwerere Anhänger ziehen.
Fahren mit Wohnwagenanhänger
Lange Zeit galt für die meisten Fahrten mit Wohnwagen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80km/h. Die Konditionen wurden jedoch geändert, sodass heute viele Wohnwagenbesitzer Chancen auf eine Tempo100-Plakette haben. Welche Bedingungen zu erfüllen sind, erfahren Sie beispielsweise beim technischen Überwachungsverein (TÜV).